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Vielfalt im Betrieb

Regeln, Zahlen und Labels zur Vielfalt bei Arbeitgebern – mit Quellen

Wer Gleichbehandlung im Arbeitsleben fördert: Stellen und ihre Aufgaben

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Mehrere öffentliche Stellen fördern Gleichbehandlung im Arbeitsleben. Die Seite „Wer Gleichbehandlung fördert“ beschreibt, was jede Stelle laut Gesetz und eigenen Angaben tut.

Was macht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät Personen, die sich benachteiligt fühlen, und unterstützt sie unabhängig bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Das Gesetz nennt Information über Ansprüche, Vermittlung von Beratung und das Streben nach einer gütlichen Beilegung. Stand: Oktober 2026. (Quelle: gesetze-im-internet.de/agg/__27.html)

Daneben betreibt die Antidiskriminierungsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligung und wissenschaftliche Untersuchungen. Gemeinsam mit den betroffenen Beauftragten legt die Antidiskriminierungsstelle dem Bundestag alle vier Jahre einen Bericht vor. Stand: Oktober 2026. (Quelle: gesetze-im-internet.de/agg/__27.html)

Die Antidiskriminierungsstelle besteht nach dem AGG beim Bundesfamilienministerium und wird von der oder dem Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung geleitet. Stand: Oktober 2026. (Quelle: gesetze-im-internet.de/agg/__25.html) Die Antidiskriminierungsstelle ist heute beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Stand: Oktober 2026. (Quelle: antidiskriminierungsstelle.gov.de/DE/ueber-uns/organisation_der_stelle/organisation-der-stelle-node.html)

Für Arbeitgeber bietet die Antidiskriminierungsstelle eine eigene Seite mit Fragen und Antworten zum AGG im Arbeitsleben, etwa zu Pflichten und zur Beschwerdestelle. Stand: Oktober 2026. (Quelle: antidiskriminierungsstelle.gov.de/DE/wir-beraten-sie/materialien-fuer-ratsuchende/arbeitgeber/materialien_arbeitgeber-node.html)

Welche Rolle hat das Bundesarbeitsministerium?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist federführend dafür, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen herzustellen. Als Rahmen nennt es das Behindertengleichstellungsgesetz, das AGG, das Neunte Buch Sozialgesetzbuch und die UN-Behindertenrechtskonvention. Stand: Oktober 2026. (Quelle: bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/teilhabe-und-inklusion.html)

Zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erklärt das Bundesarbeitsministerium die Pflicht ab 20 Arbeitsplätzen und die Ausgleichsabgabe. Aus der Abgabe werden Leistungen der Integrationsämter und der Agenturen für Arbeit finanziert. Stand: Oktober 2026. (Quelle: bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen/beschaeftigung-schwerbehinderter-menschen.html)

Ergänzend beschreibt das Bundesarbeitsministerium Gleichstellung und Vertretung. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50 können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Beschäftigt ein Betrieb ständig wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen, ist eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Stand: Oktober 2026. (Quelle: bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen/beschaeftigung-schwerbehinderter-menschen.html)

Welche Aufgaben haben Agenturen für Arbeit und Integrationsämter?

Arbeitgeber zeigen der Agentur für Arbeit jährlich bis zum 31. März die Daten zur Beschäftigungspflicht an. Eine Kopie geht an das Integrationsamt. Bleibt die Anzeige bis zum 30. Juni aus oder ist sie fehlerhaft, erlässt die Bundesagentur für Arbeit einen Feststellungsbescheid. Stand: Oktober 2026. (Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__163.html)

Bei der Besetzung freier Stellen sollen Arbeitgeber früh Verbindung zur Agentur für Arbeit aufnehmen. Die Agentur oder ein Integrationsfachdienst schlägt geeignete schwerbehinderte Menschen vor. Stand: Oktober 2026. (Quelle: gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html)

Was tut das Bundesministerium für Gleichstellung?

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) führt die Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer. Das BMBFSFJ veröffentlicht unter anderem Gleichstellungsberichte der Bundesregierung. Stand: Oktober 2026. (Quelle: bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung)

Für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist das BMBFSFJ federführend. Das BMBFSFJ bereitete nach der Antwort der Bundesregierung vom 8. Juli 2026 (Drucksache 21/7026) einen Gesetzentwurf vor. Stand: Oktober 2026. (Quelle: dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107026.pdf)

Wer sind die Betriebsparteien?

Im Betrieb wachen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam darüber, dass alle Tätigen nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Das schreibt § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes vor. Stand: Oktober 2026. (Quelle: gesetze-im-internet.de/betrvg/__75.html)

Wer setzt Ansprüche tatsächlich durch?

Ansprüche nach dem AGG richtet die betroffene Person selbst an den Arbeitgeber. Die Antidiskriminierungsstelle unterstützt dabei, klagt aber nicht an Stelle der Person. Der Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung folgt aus § 15 AGG. Stand: Oktober 2026. (Quellen: gesetze-im-internet.de/agg/__15.html und gesetze-im-internet.de/agg/__27.html)

Im Betrieb ist die Beschwerdestelle eine Möglichkeit: Beschäftigte dürfen sich bei der zuständigen Stelle beschweren, und die Rechte der Arbeitnehmervertretungen bleiben unberührt. Eine feste Reihenfolge schreibt § 13 AGG nicht vor. Die Frist für Ansprüche nach § 15 Abs. 4 AGG läuft unabhängig von einer Beschwerde. Stand: Oktober 2026. (Quelle: gesetze-im-internet.de/agg/__13.html)

Arbeitet der Bund mit den Ländern zusammen?

Der Bund arbeitet mit den Ländern zusammen: Mit Rheinland-Pfalz trat am 9. September 2026 das elfte Bundesland dem „Bündnis gegen Diskriminierung“ bei. Die Vereinbarung schafft eine gemeinsame Grundlage für die Arbeit der Bundesbeauftragten mit den Ländern im Jahr 2026. Stand: Oktober 2026. (Quelle: antidiskriminierungsstelle.gov.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2026/20260909_vereinbarung_RLP.html)

Ist die Charta der Vielfalt eine Behörde?

Die Charta der Vielfalt ist keine Behörde, sondern eine Initiative von Arbeitgebern, getragen von einem gemeinnützigen Verein. Die Bundesregierung beschrieb sie 2020 als Selbstverpflichtung mit dem Ziel eines Arbeitsumfelds ohne Vorurteile; sie sei im Dezember 2006 von vier Unternehmen ins Leben gerufen worden. Stand: Oktober 2026. (Quelle: bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/faq-diversity-tag-1755210)

Der Verein hinter der Charta der Vielfalt veranstaltet laut Bundesregierung jährlich den Deutschen Diversity-Tag, an dem Unternehmen und Institutionen ihr Engagement zeigen. Der Verein nennt sich selbst Deutschlands größte Arbeitgebendeninitiative für Diversity in der Arbeitswelt. Stand: Oktober 2026. (Quelle: charta-der-vielfalt.de/)

Die Website „Vielfalt im Betrieb“ steht in keiner Verbindung zur Charta der Vielfalt. Wie sich Initiativen und Labels einordnen lassen, steht unter Welche Labels es gibt.

Wo geht es weiter?

Konkrete Pflichten behandeln AGG für Arbeitgeber und Schwerbehinderung im Betrieb. Kurze Antworten stehen unter Fragen und Antworten.