Einordnung
Diversity-Siegel nachprüfen: wo Träger von Prädikaten und Zertifikaten öffentlich gelistet sind
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Ob ein Arbeitgeber ein Diversity-Label wirklich trägt, prüfen Sie bei der Stelle, die es vergibt. Alle drei großen Träger in Deutschland veröffentlichen Listen: TOTAL E-QUALITY, die berufundfamilie Service GmbH und der Verein Charta der Vielfalt. Vielfalt im Betrieb führt keine eigene Liste von Unternehmen und zeigt, wo die Quellen liegen und wie Sie sie lesen. Stand: Oktober 2026. (Quelle: total-e-quality.de/de/die-praedikatstragerinnen/uebersicht/, berufundfamilie.de/angebote/zertifizierung/zertifikatstraeger, charta-der-vielfalt.de/netzwerk)
Wo sind die Träger von TOTAL E-QUALITY gelistet?
Der Verein TOTAL E-QUALITY Deutschland e. V. führt eine Datenbank seiner Prädikatsträger. Die Datenbank lässt sich nach Stichwort, Bundesland, Organisationsbereich, Branche, Jahr der Prädikatsvergabe und Beschäftigtenzahl durchsuchen. Beim Abruf im Oktober 2026 zeigte sie 378 Einträge insgesamt, 20 pro Seite. Stand: Oktober 2026. (Quelle: total-e-quality.de/de/die-praedikatstragerinnen/datenbank/)
Jeder Eintrag nennt die Jahre der Auszeichnung, zum Beispiel „2022 und 2025“, und die Zahl des Prädikats, etwa „2. Prädikat“. Aktuell gültige Prädikatsträger sind mit Logo aufgeführt und tragen den Vermerk „Aktuell“. Ein Eintrag ohne diesen Vermerk zeigt eine frühere Auszeichnung. Stand: Oktober 2026. (Quelle: total-e-quality.de/de/die-praedikatstragerinnen/datenbank/)
Wie lange gilt ein TOTAL E-QUALITY-Prädikat?
Das Prädikat TOTAL E-QUALITY des Vereins TOTAL E-QUALITY Deutschland e. V. gilt drei Jahre ab dem Tag der Auszeichnung. Im dritten Gültigkeitsjahr muss nach den Teilnahmebedingungen des Vereins bis zum 30. April eine Wiederholung des Verfahrens erfolgen, damit die Organisation es weiter führen darf. Eine Auszeichnung von vor mehr als drei Jahren ohne neue Auszeichnung berechtigt also nicht mehr zur Nutzung. Stand: Oktober 2026. (Quelle: total-e-quality.de/de/online-bewerbung/teilnahmebedingungen/)
Wo finde ich die Zertifikatsträger von berufundfamilie?
Die berufundfamilie Service GmbH veröffentlicht ihre Zertifikatsträger als zwei PDF-Listen. Die eine gilt für das audit berufundfamilie und das audit familiengerechte hochschule, die andere für das audit beruf&vielfalt und das audit hochschule&vielfalt. Die PDF-Listen sind alphabetisch nach Organisationsnamen geordnet. Die Zertifikatsseite der berufundfamilie nennt keine Suchfunktion. Die Listen tragen den Stand 31. Mai 2026. Stand: Oktober 2026. (Quelle: berufundfamilie.de/angebote/zertifizierung/zertifikatstraeger)
Die berufundfamilie Service GmbH gibt an, dass derzeit rund 1.000 Unternehmen, Institutionen und Hochschulen ein Zertifikat halten. Das Zertifikat gilt in der Regel drei Jahre. Wer nach dem Listenstand zertifiziert wurde, steht noch nicht in der Liste. Stand: Oktober 2026. (Quelle: berufundfamilie.de/ und berufundfamilie.de/angebote/zertifizierung)
Wie prüfe ich, ob eine Organisation die Charta der Vielfalt unterzeichnet hat?
Der Verein Charta der Vielfalt e. V. führt ein Verzeichnis der Unterzeichnenden. Das Verzeichnis lässt sich nach Name, Branche, Organisationsgröße, Bundesland und Stadt durchsuchen. Außerdem gibt es einen Filter „Unterzeichner:in seit“ mit Monat und Jahr. Das Verzeichnis der Charta der Vielfalt zeigt im Oktober 2026 genau 6.946 Einträge. Die Startseite des Vereins nennt dagegen über 6.800 Unterzeichnende; die beiden Zahlen stehen auf zwei verschiedenen Seiten des Vereins und decken sich nicht. Stand: Oktober 2026. (Quellen: charta-der-vielfalt.de/netzwerk und charta-der-vielfalt.de/)
Laut Rahmenbedingungen enthalten alle Pakete der Unterzeichnung die Listung im Verzeichnis. Die Website der Charta der Vielfalt beschreibt die Urkunde als Selbstverpflichtung. Stand: Oktober 2026. (Quelle: charta-der-vielfalt.de/unterzeichnen und charta-der-vielfalt.de/unterzeichnung/urkunde)
Welche Angaben sollte eine Prüfung umfassen?
Vier Angaben genügen, um eine Behauptung einzuordnen: Wer vergibt das Label? Welches Programm genau, etwa Familie oder Vielfalt? Welche juristische Person steht in der Liste? Und wann wurde ausgezeichnet? Bei TOTAL E-QUALITY und den Audits der berufundfamilie bedeutet ein Datum, das mehr als drei Jahre zurückliegt, ohne erneute Auszeichnung das Ende der Gültigkeit. Stand: Oktober 2026. (Quelle: total-e-quality.de/de/online-bewerbung/teilnahmebedingungen/ und berufundfamilie.de/angebote/zertifizierung)
Bei einer Liste mit Konzernnamen sollten Sie prüfen, ob die Einheit gemeint ist, die Sie interessiert. Die Datenbank von TOTAL E-QUALITY führt Organisationen mit Ort und Bundesland, und das ausgezeichnete Unternehmen kann einer von mehreren Standorten sein. Stand: Oktober 2026. (Quelle: total-e-quality.de/de/die-praedikatstragerinnen/datenbank/)
Was gilt, wenn ein Eintrag in der Liste fehlt?
Fehlt ein Arbeitgeber in der Liste, kann das an einem älteren Listenstand oder an einem anderen Namen der juristischen Person liegen; eine Anfrage beim Träger klärt es. TOTAL E-QUALITY nennt dafür die Geschäftsstelle, die berufundfamilie Service GmbH eine eigene Kontaktseite. Stand: Oktober 2026. (Quelle: total-e-quality.de/de/service/kontakt-der-geschaeftsstelle/ und berufundfamilie.de/kontakt)
Was beweist ein Label und was nicht?
Ein Label belegt, dass ein Träger zu einem Zeitpunkt ein bestimmtes Verfahren abgeschlossen hat. Beim audit beruf&vielfalt sind das eine Erfassung des Status quo, Workshops, ein Maßnahmenplan und eine Begutachtung, danach eine jährliche Überprüfung der Umsetzung. Bei TOTAL E-QUALITY sind es ein Fragebogen und eine Bewertung mit Juryentscheid. Ein Zertifikat beschreibt die Personalpolitik der Organisation, nicht jeden einzelnen Arbeitsplatz. Stand: Oktober 2026. (Quelle: berufundfamilie.de/angebote/audit-beruf-vielfalt und total-e-quality.de/de/das-praedikat/bewerbung/)
Die Charta der Vielfalt belegt dagegen nur eine Zusage. Die Unterzeichnenden verpflichten sich unter anderem, ihre Personalprozesse zu überprüfen und jährlich öffentlich Auskunft über Fortschritte zu geben. Die Urkunde nennt keine Stelle, die das Ergebnis prüft. Stand: Oktober 2026. (Quelle: charta-der-vielfalt.de/unterzeichnung/urkunde)
Kein Label sagt, ob ein Arbeitgeber das Gesetz einhält. Die Pflichten aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelten nach § 12 unabhängig von jeder Auszeichnung. Stand: Oktober 2026. (Quelle: gesetze-im-internet.de/agg/__12.html) Mehr dazu auf der Seite AGG für Arbeitgeber.
Wo erfahre ich mehr über die Programme?
Träger, Verfahren, Kosten und Laufzeit der Programme stehen auf der Seite Diversity-Auszeichnungen in Deutschland. Zahlen zur Vielfalt in Betrieben finden Sie unter Studien und Statistiken.